X
GO

Grundstückgeschäfte

Alle Grundstückgeschäfte, welche zu beurkunden sind, müssen durch das Notariat, in dessen Kreis die Grundstücke liegen, beurkundet werden. 

Alle Notariate im Kanton Schwyz sind zugleich auch das Grundbuchamt. Indem der Notar einerseits alle Grundstückgeschäfte beurkundet und andererseits zugleich auch das Grundbuch führt, hat der Kunde die Sicherheit, dass sein Vertrag nach der Beurkundung sofort im Grundbuch vollzogen werden kann. Zudem garantiert dieses System nebst Rechtssicherheit und Schnelligkeit aufgrund der daraus resultierenden Synergien ein höchst kostengünstiges und kundenfreundliches Verfahren.

 

Ihr Notariat steht Ihnen gerne beratend zur Seite und ist Ihnen bei der Vorbereitung und Redaktion sämtlicher Verträge behilflich. Wenden Sie sich bei Fragen oder für Auskünfte direkt an Ihr Notariat.

 

Grundstückgeschäfte

Flyer

Hier können Sie unseren Verbands-Flyer herunterladen:

Flyer (PDF)

Wir bieten eine umfassende Beratung und Betreuung. Kontaktieren Sie uns!