Notariat Küssnacht
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Stockwerkeigentum

Bild Stockwerkeigentum  

Beim Stockwerkeigentum sind Sie Eigentümer eines Anteils an einer Wohn- oder Gewerbebaute samt Umgebung. Dieser Eigentumsanteil berechtigt Sie zur alleinigen Benützung von bestimmten Räumen wie Wohnungen oder Büros. Die Zuteilung der Räume wird zum Zeitpunkt der Begründung des Stockwerkeigentums vorgenommen. Auch beim Stockwerkeigentum müssen alle Handänderungen beurkundet und ins Grundbuch eingetragen werden.

     

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Beim Stockwerkeigentum sind Sie Eigentümer eines Anteils an einer Wohn- oder Gewerbebaute samt Umgebung. Dieser Eigentumsanteil berechtigt Sie zur alleinigen Benützung von bestimmten Räumen wie Wohnungen oder Büros. Die Zuteilung der Räume wird zum Zeitpunkt der Begründung des Stockwerkeigentums vorgenommen. Auch beim Stockwerkeigentum müssen alle Handänderungen beurkundet und ins Grundbuch eingetragen werden.

     

Unsere Adresse

Notariat Grundbuchamt Konkursamt Küssnacht

Seemattweg 6

6403 Küssnacht am Rigi      

 

Tel. 041 854 02 44
Fax 041 854 02 55

info@notariat-kuessnacht.ch

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